Kosten

Als Privatpraxis für Psychotherapie und Psychoonkologie verfügen wir über keine Kassenzulassung und können daher leider keine Psychotherapie mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Private Krankenkassen übernehmen in der Regel die Kosten für eine ambulante Psychotherapie. Die Kosten für die Behandlung richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP unter www.bptk.de) und hängen von den im Einzelfall erbrachten Leistungen und der Komplexität des Behandlungsanliegens ab.

Für Angehörige von Bundeswehr und Bundespolizei bestehen Regelungen, wonach diese sich ebenfalls direkt in einer Privatpraxis behandeln lassen können. Ähnliche Konditionen bestehen auch für Beamte/-innen der Bundesbahn und der Post.

  • In der Regel werden die Kosten für eine Psychotherapie von den privaten Krankenversicherungen sowie Beihilfestellen erstattet. Im Einzelfall hängt die Kostenerstattung von dem Vertrag ab, den Sie mit Ihrer Versicherung abgeschlossen haben. Fragen Sie bitte Ihre Versicherung nach den Formalitäten bei der Inanspruchnahme einer „ambulanten Verhaltenstherapie durch einen psychologischen Psychotherapeuten“. Die Therapiekosten richten sich nach der Gebührenordnung für psychologische Psychotherapeuten (GOP).

  • Es besteht auch die Möglichkeit, die Kosten einer Psychotherapie selbst zu tragen. In diesem Fall können Sie ohne weitere Formalitäten das Psychotherapieangebot in Anspruch nehmen. Es erfolgt keine Weitergabe von Patientendaten an die Krankenversicherung. Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

  • Berufsgenossenschaften übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie, wenn es sich um eine Problematik handelt, die am Arbeitsplatz zustande gekommen ist (z.B. eine Traumatisierung nach einem Arbeitsunfall).

    Wenn Sie Soldat oder Soldatin bei der Bundeswehr sind, übernimmt die freie Heilfürsorge die Behandlungskosten. Bitte wenden Sie sich dazu an Ihren Truppenarzt bzw. Ihre Truppenärztin.

  • Da es sich bei Coaching, Beratungen und/oder Paartherapien um keine Heilbehandlungen handelt, ist eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse nicht möglich. Für ein Coaching, eine Beratung oder eine Paartherapiesitzung berechne ich je nach Aufwand.

    Kosten für berufsbezogenes Coaching können häufig als Werbungs- bzw. Fortbildungskosten von der Steuer abgesetzt werden.

  • Als Privatpraxis können wir leider nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.